Die Kosten der
Vorbereitung,
Einreichung und Pruefung
einer US-Patentanmeldung
haben sich ueber die
Jahre erheblich erhoeht.
Das Problem wurde durch
die Erhoehung der
offiziellen Gebuehren im
US Patent- und
Warenzeichenamt (PTO)
nur noch verschlimmert.
Wir uebermitteln Ihnen
die folgenden
praktischen Vorschlaege,
wie Sie Kosten
verringern und die
Anmeldung Ihres
Mandanten im besten
Licht praesentieren
koennen um
kostenguenstig die
Erfolgschancen zu
erhoehen.
INHALT
-
Nicht bis zur letzen
Minute warten
-
Wurde die Anmeldung
ordnungsgemaess
ausgefertigt?
-
Qualifiziert Ihr
Mandant als "Small
Entity"?
-
Vermeiden Sie
Vielfach-Abhaengigkeit
in Anspruechen oder
ueber 20 Ansprueche
in
einreichungsfertigen
Anmeldungen
-
Benutzen Sie das vom
Patentamt empfohlene
Anmeldungsformat
-
Ihr amerikanischer
Anwalt sollte die
Anmeldung
ueberpruefen
-
Fuer Anmeldungen,
die uebersetzt
werden muessen,
Saetze kurz halten
-
Detailierte
Zeichnungen und mehr
als
Minimum-Offenbarung
beistellen
-
Einschlaegige und
buendige Anweisungen
zur Beantwortung von
Amtsbescheiden zur
Verfuegung stellen
-
Beachten Sie
Unterschiede in
Anwaltsgebuehren
1. Nicht bis zur
letzten Minute warten!
Bitte warten Sie nicht
bis zur letzten Minute
bevor Sie die
Anmeldungsunterlagen an
Ihren amerikanischen
Anwalt senden.
Verzoegerungen in der
Uebermittlung koennen
moeglicherweise zur
Einbusse der Prioritaet
oder einem gesetzlichen
Hindernis zur Erteilung
des Patentes fuehren.
Manchmal koennen
unvollstaendige
Unterlagen die
Einreichung der
Anmeldung verhindern
oder zusaetzliche
Einreichungskosten
verursachen. Ausserdem
koennen Unstimmigkeiten
in den
Anmeldungsunterlagen
zusaetzliche
Erlaeuterungen durch den
(die) Erfinder vor
Einreichung der
Anmeldung notwendig
machen.
Extra Kosten koennen
vermieden werden
Bei verspaeteter
Einreichung der
Erklaerung (Declaration)
oder bei Einreichung der
Anmeldung in einer
fremden Sprache verlangt
das Patent- und
Warenzeichenamt (PTO)
eine Zuschlagsgebuehr
von $ 130,00.
Zusaetzlich, wenn eine
Erklaerung zur
Beanspruchung der um 50%
herabgesetzten Gebuehr
fuer unabhaengige
Erfinder oder
Kleinbetriebe ("small
entity status") nicht
mit der Anmeldung oder
binnen der
vorgeschriebenen
2-Monatsfrist
eingereicht wird, muss
der Anmelder die volle
amtliche Gebuehr zahlen.
Deshalb sollte der
Auftrag an Ihren
amerikanischen Anwalt
sobald wie moeglich
uebersandt werden, als
eine allgemeine Regel
spaetestens vier (4) bis
sechs (6) Wochen vor dem
Prioritaetsdatum oder
dem Ablauf der
gesetzlichen Frist.
Jedoch fuer
einreichungsfertige
Anmeldungen (vgl.
Abschnitt 6) ist weniger
Zeit notwendig. Der
Anmeldetag einer neuen
U.S.-Anmeldung ist der
Tag, an dem die
Anmeldeunterlagen von
Ihrem amerikanischen
Anwalt zum PTO mit U.S.
Express Post aufgegeben
worden sind.
Amtsbescheide - 3
Monate, oder Sie
bezahlen mehr
Das PTO hat
Amtsgebuehren fuer die
Verlaengerung der
Beantwortungsfrist ueber
die gewoehnliche
3-Monatsfrist hinaus
festgesetzt. Diese
Gebuehren betragen $
110,00 fuer den ersten
Monat, $ 380,00 fuer
zwei Monate und $ 870,00
fuer drei Monate (50%
Reduktion fuer "small
entity status"). Wenn im
Notfall Bueropersonal
Ueberstunden machen
muss, kann das auch die
Gebuehren des Anwalts
erhoehen. Das kann
vermieden werden, wenn
Sie Ihrem amerikanischen
Anwalt Anweisungen
reichlich vor dem Ablauf
der Beantwortungsfrist
zugehen lassen.
Moeglicherweise muss Ihr
amerikanischer Anwalt
auch noch mit Ihnen
weiter konferieren bevor
er eine gute Eingabe
vorbereiten kann.
2. Wurde die
Anmeldung
ordnungsgemaess
ausgefertigt?
Der wahre Erfinder
unterschreibt
Im Gegensatz zu vielen
anderen Laendern,
verlangt das
amerikanische
Patentgesetz, dass die
Anmeldung nach strengen
formalen Regeln
ausgefertigt ist.
Regel 1: Die
Anmeldung muss von dem
(den) wirklichen
Erfinder(n)
unterzeichnet sein mit
gewissen Ausnahmen, wie
zum Beispiel im Fall des
Todes oder
Unerreichbarkeit eines
Erfinders. Regel 2:
Die Declaration muss an
die Beschreibung,
Ansprueche und
Zusammenfassung
(Abstract) angeheftet
sein, wenn sie
unterschrieben wird. Die
Declaration darf nicht
gesondert unterschrieben
werden. Regel 3:
Die Anmeldung darf nicht
geaendert werden,
nachdem sie
unterschrieben ist. Sie
darf von niemandem
ergaenzt,
neugeschrieben,
teilweise ausgefuellt
oder irgendwie geaendert
werden, nachdem der
Anmelder sie
unterschrieben hat.
Wer, was, wann und
wo?
Fuer einreichungsfertige
Anmeldungen muss die
Declaration
ordnungsgemaess
vervollstaendigt und an
die Anmeldung angeheftet
sein, bevor der
(die) Anmelder sie
unterschreibt
(unterschreiben). Alle
notwendigen
Informationen muessen
angegeben werden wie
Titel der Erfindung,
Land, Anmeldungsnummer
und Anmeldungstag
aller frueheren
Anmeldungen und ob
Prioritaet beansprucht
wird, die Vollmacht fuer
Ihren amerikanischen
Anwalt, einschliesslich
seiner Telefonnummer und
Adresse, und
schliesslich der volle
Name (einschliesslich
Anfangsbuchstabe eines
zweiten Vornamens) des
(der) Erfinder(s), sein
Wohnort (Stadt und
Land),
Staatsangehoerigkeit und
Postadresse (Strasse,
Stadt, Land). In
zweisprachigen
Formularen sollten
beide Teile
ausgefuellt werden. Der
(die) Anmelder muessen
die Declaration
unterschreiben und
datieren.
Veraenderungen in
letzter Minute:
Fuer Anmeldungen, die
von Ihrem US-Anwalt
vorbereitet werden,
sollten die obigen
Informationen in Ihrem
Auftragsschreiben
angefuehrt sein, sodass
Ihr Anwalt die
Declaration ausfuellen
kann. Nach Erhalt der
vorbereiteten Anmeldung
von Ihrem US-Anwalt
sollten alle notwendigen
Aenderungen im
Anmeldungstext
durchgefuehrt werden
bevor der (die)
Anmelder unterschreibt
(unterschreiben). Falls
nicht genuegend Zeit
vorhanden ist, um die
Anmeldung an Ihren US-
Anwalt fuer Aenderungen
zurueckzusenden um nach
Korrektur vom Erfinder
unterzeichnet zu werden,
kann die Anmeldung
korrigiert werden, indem
der Fehler
durchgestrichen wird und
die richtigen Worte
darueber geschrieben
werden. Jeder der
Erfinder muss die
Korrektur mit seinen
Anfangsbuchstaben am
linken Rand des Textes,
neben der Aenderung,
unterzeichnen und
datieren wenn er die
Declaration
unterzeichnet. Als eine
Alternative koennen
Seiten mit den
Korrekturen neu
geschrieben werden oder
weitere Seiten koennen
hinzugefuegt werden,
solange diese
Austauschungen und/oder
Zufuegungen von Seiten
durchgefuehrt werden
bevor der (die) Erfinder
die Declaration, die an
den Anmeldungstext
angeheftet ist,
unterschreibt
(unterschreiben) und
datiert (datieren).
Fehlende Angaben sind
teuer
Unterlassung der Angabe
der obigen Daten an
Ihren amerikanischen
Anwalt oder irgendeine
der obigen Informationen
in der Declaration kann
zu Verspaetungen fuehren
und/oder kann
zusaetzliche
Schreibarbeiten
verursachen, was
natuerlich die
Anwaltszeit und die
damit verbundenen Kosten
erhoeht.
Wenn die Declaration
fehlt: Obwohl es
moeglich ist,
Anmeldungen ohne
Declaration
einzureichen, gehen eine
$ 130.00 amtliche
Zuschlagsgebuehr fuer
das spaetere Einreichen
und zusaetzliche
Anwaltsgebuehren damit
einher.
3.Qualifiziert Ihr
Mandant als "Small
Entity"?
Ermaessigte Gebuehren
Unabhaengige Erfinder,
Kleinbetriebe und
gewinnlose
Organisationen sind zu
einer amtlichen
Gebuehrenreduktion von
50% berechtigt. Zur
Qualifikation fuer die
reduzierten
PTO-Gebuehren muss vom
Erfinder oder seinem
Zessionaer eine "Small
Entity Declaration"
eingereicht werden, um
die reduzierten
Gebuehren beanspruchen
zu koennen.
Um als "Kleinbetrieb" zu
qualifizieren, darf die
Zahl der Angestellten
einer Firma,
einschliesslich ihrer
Schwesternbetriebe,
nicht mehr als 500
Personen betragen.
Firmen werden als
Schwesternbetriebe
bezeichnet, wenn eine
der Firmen die andere
direkt oder indirekt
kontrolliert oder
kontrollieren kann, oder
eine dritte Partei oder
Parteien kontrolliert
(kontrollieren) beide
Firmen oder hat (haben)
die Macht beide zu
kontrollieren.
Uebertragungen:
Sobald ein Erfinder oder
einer von mehreren
gemeinsamen Erfindern
irgendwelche Rechte an
der Erfindung
uebertraegt, gewaehrt
oder lizensiert, oder
verpflichtet ist, solche
Rechte an
irgendjemanden, der
nicht "small entity
status" besitzt, zu
uebertragen, zu
gewaehren oder zu
lizensieren, ist die
Anmeldung nicht mehr zu
reduzierten
PTO-Gebuehren
berechtigt.
Alle
Status-Veraenderungen,
die zum Verlust des
"small entity status"
fuehren, muessen dem PTO
mitgeteilt werden.
Weitere Zahlung der
reduzierten Gebuehren
fuehren zur
Ungueltigkeit des
Patentes.
4.Vermeiden Sie
Vielfach-Abhaengigkeit
in Anspruechen oder meh
rals 20 Ansprueche in
einreichungsfertigen
Anmeldungen!
Wenn Sie eine
einreichungsfertige
Anmeldung schicken,
sollten keine
Vielfach-Abhaengigkeiten
in abhaengigen
Anspruechen benutzt
werden, sondern jeder
Anspruch sollte nur von
einem einzigen Anspruch
abhaengig gemacht
werden. Zum Beispiel,
ein Anspruch wie "3. Die
Vorrichtung nach
Anspruch 1 oder 2", oder
"3. Die Vorrichtung nach
einem jeden der
vorhergehenden
Ansprueche" wuerde zu
einer amtlichen
Zuschlagsgebuehr von $
260.00 ($ 130.00 fuer
"small entity") fuehren.
Um die Zuschlagsgebuehr
zu vermeiden, kann Ihr
amerikanischer Anwalt
eine Eingabe mit der
Anmeldung einreichen, um
solche
Vielfach-Abhaengigkeiten
zu entfernen. Die
Anwaltsgebuehr dafuer
ist viel niedriger als
die amtliche
Zuschlagsgebuehr.
Eine Amtsgebuehr von $
78.00 ist fuer jeden
unabhaengigen Anspruch
ueber drei faellig und
eine Amtsgebuehr von $
18.00 ist fuer jeden
Anspruch ueber 20
faellig. Beachten Sie
das, wenn Sie Ansprueche
aufstellen, die nichts
zur Patentfaehigkeit
beitragen. In anderen
Worten, vermeiden Sie
Ansprueche, die auf
belanglose und/oder gut
bekannte Merkmale
gerichtet sind und
welche den Patentschutz
nicht staerken wuerden
sondern nur die Kosten
erhoehen.
5. Benutzen Sie das
vom Patentamt empfohlene
Anmeldungsformat!
The PTO Regeln empfehlen
das folgende Format fuer
eine Patentanmeldung
und, mit Ausnahme des
Titels der Erfindung,
die angegebenen
Ueberschriften sollten
vorzugsweise jedem der
mit Buchstaben
versehenen Punkten
vorausgehen.
(a) Titel der Erfindung
(Title of the
Invention).
(b) Kreuzverweis auf
verwandte Anmeldungen,
wenn vorhanden
(Cross-Reference to
Related Applications).
(c) Hintergrund der
Erfindung (Background of
the Invention).
(1) Gebiet der Erfindung
(Field of the
Invention).
(2) Beschreibung des
Standes der Technik
(Description of the
Prior Art).
(d) Zusammenfassung der
Erfindung (Summary of
the Invention).
(e) Kurzbeschreibung der
Zeichnung(en) (Brief
Description of the
Drawing(s)).
(f) Beschreibung der
vorzugsweisen
Ausfuehrung(en)
(Description of the
Preferred
Embodiment(s)).
(g) Anspruch
(Ansprueche)
(Claim(s)).
(h) Kurzfassung der
Offenbarung (Abstract of
the Disclosure).
Wenn dies bei der
Abfassung so genau wie
moeglich befolgt wird,
wird dem Pruefer die
Arbeit erleichtert und
die Chancen fuer guten
Erfolg werden
entsprechend erhoeht.
Manche Pruefer verlangen
sogar die Einhaltung
dieser Formalitaet in
einer entsprechenden
Eingabe und die
Stellungnahme des
Pruefers zum Verdienst
der Erfindung wird auf
jeden Fall guenstig
beinflusst. Dies wird
auch Anwaltskosten
sparen, weil der
amerikansiche Anwalt
weniger Zeit braucht, um
die Erfindung zu
verstehen, wenn er den
englischen
Anmeldungstext abfasst
und/oder waehrend der
Pruefung der Anmeldung.
Zeit ist natuerlich
Geld!
Der
KREUZHINWEIS-Abschnitt
(b) bezieht sich nur auf
verwandte, frueher
eingereichte U.S.
Anmeldungen, von denen
die vorliegende
Anmeldung eine
Fortsetzung oder
Ausscheidung ist.
Der STAND DER TECHNIK
Abschnitt (c) soll (l)
eine kurze Aussage ueber
das technische Gebiet,
zu dem die Erfindung
gehoert, und (2)
einschlaegige
Zusammenfassungen des
naechsten Stand der
Technik geben.
Ein "Information
Disclosure Statement"
(IDS) sollte nicht
spaeter als drei Monate
nach Einreichung der
Anmeldung oder nachdem
die einschlaegige(n)
Entgegenhaltung(en) dem
Anmelder bekannt
wurde(n) dem PTO
uebermittelt werden oder
bevor der erste
Amtsbescheid erteilt
wird, um zusaetzliche
Gebuehren ($ 240.00) zu
vermeiden. Vorzugsweise
sollte das IDS mit der
Anmeldung (oder sofort
nach Bekanntwerden)
eingereicht werden. Dazu
ist es notwendig, dass
Ihr US-Anwalt Kopien der
Entgegenhaltungen
zusammen mit den
Anmeldungspapieren
erhaelt. Wenn die
Entgegenhaltungen in der
Beschreibung nicht
diskutiert werden,
sollten Sie ihre
Wichtigkeit zur
beanspruchten
Erfindung zusammenfassen
oder Ihren US Anwalt
beauftragen, die
Entgegenhaltungen zu
studieren, damit er
solch eine
Zusammenfassung
vorbereiten kann. In
diesem Zusammenhang
beachten Sie bitte, dass
das US Gesetz nur
verlangt, dass der Stand
der Technik, der
wesentlich zur
beanspruchten Erfindung
ist, dem Pruefer
mitgeteilt werden muss.
Wenn Sie wissen, welche
Entgegenhaltungen
wesentlich sind,
informieren Sie uns
darueber. Beachten Sie
dabei, dass Stand der
Technik unter dem US
Gesetz unterschiedlich
angesehen werden kann
als in anderen Laendern.
So ist zum Beispiel ein
deutsches
Gebrauchsmuster keine
gedruckte
Veroeffentlichung unter
dem US Gesetz.
Wenn das IDS nach dem
endgueltigen Bescheid
oder der
Gewaehrungsbestaetigung
eingereicht wird, so
muss ein besonderes
Gesuch (Gebuehr $
130.00) eingereicht
werden.
Beruecksichtigung des
IDS durch den Pruefer
kann eine Neueinreichung
der Anmeldung als eine
Fortsetzung (die das
urspruengliche
Einreichungsdatum
beibehaelt, aber mit der
Bezahlung der
Einreichungsgebuehr und
Kosten fuer die
Anwaltsdienste verbunden
ist) noetig machen.
Wenn das IDS nach
Bezahlung der
Schlussgebuehr
eingereicht wird, muss
ein Gesuch der
Rueckziehung eingereicht
werden (mit einer
Gebuehr von $ 130) und
die Anmeldung muss nach
der Rueckziehung neu als
Fortsetzung eingereicht
werden (siehe oben).
Abschnitt (d),
ZUSAMMENFASSUNG, sollte
auf die Aufgabe der
Erfindung ausgerichtet
sein, i.e. wie sie den
bekannten Stand der
Technik verbessert und
wie diese Aufgabe
geloest wird, was
vorzugsweise lediglich
eine Formulierung von
Anspruch 1 ist. Die
wahlweisen und/oder
vorzugsweisen Merkmale
oder Ausfuehrungen mit
ihren behaupteten
Vorteilen sollten nicht
in die "Zusammenfassung"
einbeschlossen werden,
sondern fuer den
Abschnitt (f),
VORZUGSWEISE
AUSFUEHRUNG, belassen
werden.
Der KURZBESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNG Abschnitt (e)
gibt eine kurze
Beschreibung der
verschiedenen Ansichten
mit Bezugnahme auf die
Schnittlinien wenn sie
benutzt wurden; zum
Beispiel "Fig. 2 ist
eine Querschnittsansicht
entlang der Linie 2-2
der Fig. 1."
Abschnitt (f),
BESCHREIBUNG DER
BEVORZUGTEN AUSFUEHRUNG,
muss soviele
Einzelheiten enthalten,
dass jeder Fachmann der
in der betreffenden
Technik oder
Wissenschaft taetig ist,
die Erfindung ohne viel
Experimentierung
herstellen und
gebrauchen kann (siehe
jedoch Abschnitt 8). Die
detailierte Beschreibung
sollte sich auf die
Zeichnung beziehen oder,
in chemischen
Erfindungen,
tatsaechliche Beispiele
geben. Dieselbe
Bezugsziffer soll nicht
fuer zwei verschiedene
Teile oder fuer einen
bestimmten Teil und eine
Abwandlung eines solchen
Teils benutzt werden. In
letzterem Fall kann die
Bezugsziffer (zum
Beispiel 2) vorteilhaft
fuer die Abwandlung nach
Zufuegung eines
Apostrophs benutzt
werden (zum Beispiel
2'). Jede Abwandlung
und/oder verschiedene
Ausfuehrung muss in
einer separaten Figur
dargestellt werden (und
nicht in
strich-punktierten
Linien in einer
Abbildung). Die beste
Ausfuehrung nach Ansicht
des Erfinders muss
ebenfalls beschrieben
werden, wie z.B. in der
Form eines
funktionierenden
Beispiels. In einem
chemischen Fall muessen
die vollstaendigen
Daten, die fuer die
Herstellung und den
Gebrauch von wenigstens
einem Beispiel der
Erfindung notwendig
sind, angegeben werden.
Die Detailbeschreibung
ist ein Woerterbuch fuer
die Ansprueche und
sollte eine klare
Stuetze und Basis fuer
alle Ausdruecke geben,
die in den Anspruechen
erscheinen. Zum
Beispiel, wenn ein
Element in den
Anspruechen ein "krummer
Stab" genannt wird, dann
muss es auch in der
detaillierten
Beschreibung so genannt
werden und nicht
lediglich durch ein
alternatives Wort wie
"gekruemmte Stange"
definiert werden. Sonst
koennte Verwirrung
entstehen, ob es
dasselbe oder ein
anderes Element ist.
Die Beschreibung
schliesst mit dem
Abschnitt (h),
ZUSAMMENFASSUNG DER
OFFENBARUNG (Abstract),
auf einem separaten
Blatt, das den
Anspruechen folgt. Dies
ist einfach eine kurze
Zusammenfassung der
technischen Offenbarung
in der Beschreibung und
sollte beinhalten, was
auf dem Gebiet, auf das
sich die Erfindung
bezieht, neu ist. Die
Zusammenfassung sollte
Berichtsform haben und
auf einen einzigen
Abschnitt mit nicht mehr
als 250 Worten begrenzt
sein. Die
Zusammenfassung ist
typisch einfach eine
Umschreibung des
Hauptanspruches ohne der
legalistischen
Ausdrucksweise wie sie
oft in Patentanspruechen
gebraucht wird, wie zum
Beispiel "umfassend",
"besagt" und "Mittel".
6. Ihr amerikanischer
Anwalt sollte die
Anmeldung ueberpruefen!
Wenn genug Zeit
vorhanden ist, ist es
zweckmaessig, dass der
amerikanische Anwalt die
Anmeldung ausarbeitet
und sie zur
Unterzeichnung vor
Einreichung
zuruecksendet um, wenn
moeglich, Einwendungen
des Pruefers gegen die
Form und/oder
Offenbarung zu
vermeiden. Dies kann
weitere Korrespondenz
zur Klaerung der
Offenbarung und/oder
Zusaetze zur Offenbarung
bedeuten, um den
strikten amerikanischen
Forderungen in dieser
Beziehung nachzukommen.
Wenn Zeitbeschraenkung
ein sofortiges
Einreichen einer
eingabefertigen
Anmeldung notwendig
macht, weisen Sie Ihren
US Anwalt an, die
Anmeldung zu
ueberpruefen, um
sicherzustellen, dass
sie allen amerikanischen
Forderungen nachkommt,
einschliesslich
genuegende Offenbarung,
Format der Ansprueche
usw. Wenn notwendig,
kann er dann eine
Eingabe (Preliminary
Amendment) einreichen
bevor der Pruefer den
Fall untersucht, um
Informalitaeten in der
Beschreibung und/oder
den Anspruechen
auszumerzen und damit
die Pruefung
erfolgsreicher zu
machen, falls die
Offenbarung fuer
ausreichend befunden
wird. Wenn die
Original-Offenbarung
unzulaenglich ist, um
die Ansprueche nach dem
US Gesetz zu
unterstuetzen, soll sie
sobald wie moeglich
durch eine
Teil-Fortsetzungs-Anmeldung
(continuation-in-part)
ersetzt werden. Auf
diese Art koennen
moeglicherweise
unueberwindbare
Hindernisse gegen eine
Patentierung der
Erfindung hier vermieden
werden, wenn sich
spaeter und nach vielen
Kosten herausstellt,
dass das Original-Datum
keinen legalen Wert hat,
da die Anmeldung an
diesem Datum nicht so
offenbart wurde, dass
die
Offenbarungsforderungen
des US Patentgesetzes
erfuellt waren.
Es ist aeusserst
wichtig, dass der
Pruefer die Anmeldung
vollstaendig versteht.
Wenn eine Anmeldung die
amerikanischen
Anforderungen nicht
erfuellt, kann das den
US Pruefer irritieren,
weil er dann mehr Zeit
braucht, um die
Erfindung zu verstehen
und seine
Nachforschungen zu
betreiben. US Pruefer
arbeiten unter einem
gewissen Zeitdruck und
es ist daher aeusserst
wichtig, dass sie die
Anmeldung von Anfang an
im bestmoeglichen Licht
vorgesetzt bekommen.
Eine unzulaengliche oder
duerftige Offenbarung
kann nicht wieder
gutzumachenden Schaden
anrichten oder zumindest
die Pruefungskosten
erheblich erhoehen.
7. Fuer Anmeldungen,
die uebersetzt werden
muessen, Saetze kurz
halten!
In Faellen, die
uebersetzt werden
muessen, soll das oben
vorgeschlagene Format in
them fremdsprachigen
Text befolgt werden. Die
Saetze sollten
moeglichst kurz sein.
Lange Saetze mit vielen
Nebensaetzen sind oft
schwierig zu uebersetzen
und koennen manchmal zu
falschen Uebersetzungen
fuehren. Nach
amerikanischem Recht
bildet der englishe Text
allein die
urspruengliche
Offenbarung und
wesentliche Fehler
koennen verheerende
Folgen fuer die
Weiterverfolgung der
Anmeldung haben. Solche
Fehler koennen
rechtsgueltig nur in
einer
Fortsetzungsanmeldung
(continuation-in-part;
C-I-P) korrigiert
werden, wenn kein
gesetzliches Hindernis
aufgekommen war bevor
die C-I-P Anmeldung
eingereicht wurde. Wenn
Sie die obigen
Vorschlaege befolgen,
werden die Kosten fuer
die Uebersetzung
reduziert und die
Genauigkeit erheblich
erhoeht, ganz zu
schweigen von den viel
niedrigeren Kosten fuer
die Ausarbeitung einer
richtigen U.S. Anmeldung
auf der Basis einer
solchen Uebersetzung.
8. Detailierte
Zeichnungen und mehr als
Minimum-Offenbarung
beistellen!
Nach amerikanischem
Recht muss die
Beschreibung ausreichend
sein, um es einem
Fachmann ("person
skilled in the art")
moeglich zu machen, die
Erfindung zu verstehen
und auszuueben. Jedoch
in der Praxis soll die
Beschreibung eine
Offenbarung haben, die
es them U.S. Pruefer
moeglich macht, die
Erfindung zu verstehen.
Oft hat der Pruefer
nicht mehr als eine
elementare Kenntnis des
Faches und es ist
deswegen noetig, den
Pruefer zu einem
gewissen Grad zu
"belehren". Um die
Beschreibung nicht
uebermaessig durch die
Aufzaehlung bekannter
Mittel, Techniken,
Vorrichtungen usw. zu
verlaengern, kann auf
englische
Veroeffentlichungen und
US Patente Bezug
genommen werden, die ein
volles Verstaendnis des
Bekannten darbieten. Das
wird auch viel Zeit bei
der Verfolgung sparen
und die Kosten erheblich
reduzieren.
Ueberdies sollten die
Zeichnungen die
Erfindung und alle
beanspruchten Merkmale
klar illustrieren. US
Pruefer ziehen
perspektivische
Ansichten und
Vergroesserungen von
kritischen Merkmalen
vor. Sie schaetzen auch
Zeichnungen, die die
aufeinander folgende
dynamische Bewegung des
neuen Bauteils der
beanspruchten
Vorrichtung zeigen. Der
Grundsatz gilt hier,
dass ein Bild besser ist
als tausend Worte.
Detailzeichnungen helfen
dem Pruefer zum besseren
Verstehen der Erfindung.
Manchmal korrigieren
Detailzeichnungen auch
Unterlassungen in der
Beschreibung. Eine klare
Darstellung des
Erfindungsgegenstandes
spart dem Pruefer (und
damit dem US Anwalt)
viel Zeit. Das mag den
Pruefer beeinflussen,
wie er die
Gewaehrbarkeit von
Anspruechen ansieht und
ist auch in den
Anwaltsgebuehren
reflektiert.
9. Einschlaegige und
buendige Anweisungen zur
Beantwortung von
Amtsbescheiden zur
Verfuegung stellen!
Die Gebuehr des US
Anwalts zur Ausarbeitung
einer Eingabe richtet
sich nach der Zeit, die
fuer die Ausarbeitung
gebraucht wurde. Wenn
Ihre Anweisungen
ausschliesslich, aber in
hinreichendem Masse, auf
die Einwendungen
und/oder
Zurueckweisungsgruende
des Pruefers gerichtet
sind, wird der US Anwalt
Zeit sparen, die
verschwendet sein wuerde
wenn er Ausfuehrungen zu
lesen und zu verstehen
haette, die sich nicht
auf den Amtsbescheid
beziehen.
Zum Beispiel braucht man
Stand-der-Technik
Vorhalte, die nicht
ausdruecklich gegen die
Ansprueche vorgebracht
wurden, nicht zu
diskutieren, es sei
denn, Ihrer Ansicht nach
machen sie
Einschraenkungen in den
Anspruechen notwendig.
Wenn solche Aenderungen
in den Anspruechen
angesichts dieser
Entgegenhaltungen
gemacht werden muessen,
sollten Sie diese
Entgegenhaltungen
beruecksichtigen und
Ihrem US Anwalt
Kommentare bezueglich
dieser speziellen
Entgegenhaltungen
zukommen lassen in der
gleichen Weise wie in
Bezug auf die
Entgegenhaltungen, die
der Pruefer angewandt
hat. Es ist auch
gebraeuchlich, dass der
US Pruefer
Entgegenhaltungen in
einer solchen Art
kombiniert dass er eine
"primaere"
Entgegenhaltung gegen
das breite, in dem
Anspruch definierte
Konzept zitiert und
weiterhin "sekundaere"
Entgegenhaltungen
anfuehrt, um spezifische
Merkmale, die in den
Anspruechen erwaehnt
sind, aufzuzeigen.
Es ist dann zwecklos,
diese weiteren
Entgegenhaltungen mit
Bezug auf ihre
allgemeine Offenbarung
zu diskutieren, sondern
es muss nur
hervorgehoben werden,
warum es nicht
offensichtlich ist, die
"primaere"
Entgegenhaltung durch
das spezielle Merkmal
(oder die speziellen
Merkmale) der weiteren
"sekundaeren"
Entgegenhaltung, wie sie
vom Pruefer angewandt
wurde, zu modifizieren
und/oder warum the
kombinierten Belehrungen
den beanspruchten
Gegenstand nicht
offensichtlich machen.
Es ist wichtig, dass
sich Ihre Erklaerungen
ueber die Unterschiede
vom Stand der Technik
auf die Erfindung "wie
beansprucht" richten und
nicht auf das allgemeine
Konzept der Erfindung.
Wenn Sie sich auf einen
besonderen Unterschied
in Ihren Argumenten
stuetzen, wird ihn der
Pruefer nicht
beruecksichtigen, es sei
denn, die Ansprueche
enthalten eine
spezifische
Einschraenkung die
dieses besondere Merkmal
umfasst. Zum Beispiel,
wenn in Bezug auf eine
Methode das
unterscheidende Merkmal
zwischen der Erfindung
und dem Stand der
Technik ist, dass die
Methode in einem
bedeutend niedrigeren
Temperaturbereich
arbeitet, dann muss der
Anspruch den niedrigeren
Temperaturbereich
erwaehnen.
10. Beachten Sie
Unterschiede in
Anwaltsgebuehren!
Bueromieten, Steuern und
Kosten fuer
Sekretaerinnen und
anderes Hilfspersonal in
grossen Stadtzentren
zwingen viele Anwaelte,
ihre Gebuehren zu
erhoehen. Die Lage und
das Ansehen eines
gewissen Gebaeudes oder
einer Addresse
guarantieren nicht
bessere Arbeit. Sie
machen jedoch hoehere
Gebuehren notwendig. In
begehrenswerten und
leicht zu erreichenden
Vorstaedten sind gute
Buerokraefte und moderne
Buerotechnologie ebenso
vorhanden wie in den
Zentren der Grosstaedte.
Sie muessen beurteilen,
wieviel die Adresse
Ihres US-Anwalts Ihnen
und Ihren Klienten wert
ist!
Das Anwaltsbuero Collard
& Roe, P.C. liegt in
einer Vorstadt von New
York, in Roslyn, Long
Island, und ist in nur
dreissig (30) Minuten
mit dem Auto vom JFK
Flughafen oder dem
LaGuardia Flughafen oder
in 30 Minuten mit dem
Zug von Manhattan zu
erreichen. Einstuendige
"shuttle" Fluege
zwischen dem LaGuardia
Flughafen und
Washington, D.C., machen
unsere regulaeren
Besuche beim PTO fuer
Besprechungen mit einem
Pruefer, Recherchen usw.
sehr bequem.
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