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WEGE ZUR KOSTENSENKUNG
BEI DER ABFASSUNG UND
PRUEFUNG VON
AMERIKANISCHEN PATENTANMELDUNGEN


 

 

Die Kosten der Vorbereitung, Einreichung und Pruefung einer US-Patentanmeldung haben sich ueber die Jahre erheblich erhoeht. Das Problem wurde durch die Erhoehung der offiziellen Gebuehren im US Patent- und Warenzeichenamt (PTO) nur noch verschlimmert. Wir uebermitteln Ihnen die folgenden praktischen Vorschlaege, wie Sie Kosten verringern und die Anmeldung Ihres Mandanten im besten Licht praesentieren koennen um kostenguenstig die Erfolgschancen zu erhoehen.
 
INHALT
  1. Nicht bis zur letzen Minute warten

  2. Wurde die Anmeldung ordnungsgemaess ausgefertigt?

  3. Qualifiziert Ihr Mandant als "Small Entity"?

  4. Vermeiden Sie Vielfach-Abhaengigkeit in Anspruechen oder ueber 20 Ansprueche in einreichungsfertigen Anmeldungen

  5. Benutzen Sie das vom Patentamt empfohlene Anmeldungsformat

  6. Ihr amerikanischer Anwalt sollte die Anmeldung ueberpruefen

  7. Fuer Anmeldungen, die uebersetzt werden muessen, Saetze kurz halten

  8. Detailierte Zeichnungen und mehr als Minimum-Offenbarung beistellen

  9. Einschlaegige und buendige Anweisungen zur Beantwortung von Amtsbescheiden zur Verfuegung stellen

  10. Beachten Sie Unterschiede in Anwaltsgebuehren

 1. Nicht bis zur letzten Minute warten! 

Bitte warten Sie nicht bis zur letzten Minute bevor Sie die Anmeldungsunterlagen an Ihren amerikanischen Anwalt senden. Verzoegerungen in der Uebermittlung koennen moeglicherweise zur Einbusse der Prioritaet oder einem gesetzlichen Hindernis zur Erteilung des Patentes fuehren. Manchmal koennen unvollstaendige Unterlagen die Einreichung der Anmeldung verhindern oder zusaetzliche Einreichungskosten verursachen. Ausserdem koennen Unstimmigkeiten in den Anmeldungsunterlagen zusaetzliche Erlaeuterungen durch den (die) Erfinder vor Einreichung der Anmeldung notwendig machen.

Extra Kosten koennen vermieden werden 

Bei verspaeteter Einreichung der Erklaerung (Declaration) oder bei Einreichung der Anmeldung in einer fremden Sprache verlangt das Patent- und Warenzeichenamt (PTO) eine Zuschlagsgebuehr von $ 130,00. Zusaetzlich, wenn eine Erklaerung zur Beanspruchung der um 50% herabgesetzten Gebuehr fuer unabhaengige Erfinder oder Kleinbetriebe ("small entity status") nicht mit der Anmeldung oder binnen der vorgeschriebenen 2-Monatsfrist eingereicht wird, muss der Anmelder die volle amtliche Gebuehr zahlen. Deshalb sollte der Auftrag an Ihren amerikanischen Anwalt sobald wie moeglich uebersandt werden, als eine allgemeine Regel spaetestens vier (4) bis sechs (6) Wochen vor dem Prioritaetsdatum oder dem Ablauf der gesetzlichen Frist. Jedoch fuer einreichungsfertige Anmeldungen (vgl. Abschnitt 6) ist weniger Zeit notwendig. Der Anmeldetag einer neuen U.S.-Anmeldung ist der Tag, an dem die Anmeldeunterlagen von Ihrem amerikanischen Anwalt zum PTO mit U.S. Express Post aufgegeben worden sind.

Amtsbescheide - 3 Monate, oder Sie bezahlen mehr

Das PTO hat Amtsgebuehren fuer die Verlaengerung der Beantwortungsfrist ueber die gewoehnliche 3-Monatsfrist hinaus festgesetzt. Diese Gebuehren betragen $ 110,00 fuer den ersten Monat, $ 380,00 fuer zwei Monate und $ 870,00 fuer drei Monate (50% Reduktion fuer "small entity status"). Wenn im Notfall Bueropersonal Ueberstunden machen muss, kann das auch die Gebuehren des Anwalts erhoehen. Das kann vermieden werden, wenn Sie Ihrem amerikanischen Anwalt Anweisungen reichlich vor dem Ablauf der Beantwortungsfrist zugehen lassen. Moeglicherweise muss Ihr amerikanischer Anwalt auch noch mit Ihnen weiter konferieren bevor er eine gute Eingabe vorbereiten kann. 

2. Wurde die Anmeldung ordnungsgemaess ausgefertigt? 

Der wahre Erfinder unterschreibt 

Im Gegensatz zu vielen anderen Laendern, verlangt das amerikanische Patentgesetz, dass die Anmeldung nach strengen formalen Regeln ausgefertigt ist. Regel 1: Die Anmeldung muss von dem (den) wirklichen Erfinder(n) unterzeichnet sein mit gewissen Ausnahmen, wie zum Beispiel im Fall des Todes oder Unerreichbarkeit eines Erfinders. Regel 2: Die Declaration muss an die Beschreibung, Ansprueche und Zusammenfassung (Abstract) angeheftet sein, wenn sie unterschrieben wird. Die Declaration darf nicht gesondert unterschrieben werden. Regel 3: Die Anmeldung darf nicht geaendert werden, nachdem sie unterschrieben ist. Sie darf von niemandem ergaenzt, neugeschrieben, teilweise ausgefuellt oder irgendwie geaendert werden, nachdem der Anmelder sie unterschrieben hat.

Wer, was, wann und wo? 

Fuer einreichungsfertige Anmeldungen muss die Declaration ordnungsgemaess vervollstaendigt und an die Anmeldung angeheftet sein, bevor der (die) Anmelder sie unterschreibt (unterschreiben). Alle notwendigen Informationen muessen angegeben werden wie Titel der Erfindung, Land, Anmeldungsnummer und Anmeldungstag aller frueheren Anmeldungen und ob Prioritaet beansprucht wird, die Vollmacht fuer Ihren amerikanischen Anwalt, einschliesslich seiner Telefonnummer und Adresse, und schliesslich der volle Name (einschliesslich Anfangsbuchstabe eines zweiten Vornamens) des (der) Erfinder(s), sein Wohnort (Stadt und Land), Staatsangehoerigkeit und Postadresse (Strasse, Stadt, Land). In zweisprachigen Formularen sollten beide Teile ausgefuellt werden. Der (die) Anmelder muessen die Declaration unterschreiben und datieren

Veraenderungen in letzter Minute: 
Fuer Anmeldungen, die von Ihrem US-Anwalt vorbereitet werden, sollten die obigen Informationen in Ihrem Auftragsschreiben angefuehrt sein, sodass Ihr Anwalt die Declaration ausfuellen kann. Nach Erhalt der vorbereiteten Anmeldung von Ihrem US-Anwalt sollten alle notwendigen Aenderungen im Anmeldungstext durchgefuehrt werden bevor der (die) Anmelder unterschreibt (unterschreiben). Falls nicht genuegend Zeit vorhanden ist, um die Anmeldung an Ihren US- Anwalt fuer Aenderungen zurueckzusenden um nach Korrektur vom Erfinder unterzeichnet zu werden, kann die Anmeldung korrigiert werden, indem der Fehler durchgestrichen wird und die richtigen Worte darueber geschrieben werden. Jeder der Erfinder muss die Korrektur mit seinen Anfangsbuchstaben am linken Rand des Textes, neben der Aenderung, unterzeichnen und datieren wenn er die Declaration unterzeichnet. Als eine Alternative koennen Seiten mit den Korrekturen neu geschrieben werden oder weitere Seiten koennen hinzugefuegt werden, solange diese Austauschungen und/oder Zufuegungen von Seiten durchgefuehrt werden bevor der (die) Erfinder die Declaration, die an den Anmeldungstext angeheftet ist, unterschreibt (unterschreiben) und datiert (datieren). 

Fehlende Angaben sind teuer 
Unterlassung der Angabe der obigen Daten an Ihren amerikanischen Anwalt oder irgendeine der obigen Informationen in der Declaration kann zu Verspaetungen fuehren und/oder kann zusaetzliche Schreibarbeiten verursachen, was natuerlich die Anwaltszeit und die damit verbundenen Kosten erhoeht. 

Wenn die Declaration fehlt: Obwohl es moeglich ist, Anmeldungen ohne Declaration einzureichen, gehen eine $ 130.00 amtliche Zuschlagsgebuehr fuer das spaetere Einreichen und zusaetzliche Anwaltsgebuehren damit einher.

3.Qualifiziert Ihr Mandant als "Small Entity"? 

Ermaessigte Gebuehren 
Unabhaengige Erfinder, Kleinbetriebe und gewinnlose Organisationen sind zu einer amtlichen Gebuehrenreduktion von 50% berechtigt. Zur Qualifikation fuer die reduzierten PTO-Gebuehren muss vom Erfinder oder seinem Zessionaer eine "Small Entity Declaration" eingereicht werden, um die reduzierten Gebuehren beanspruchen zu koennen. 
Um als "Kleinbetrieb" zu qualifizieren, darf die Zahl der Angestellten einer Firma, einschliesslich ihrer Schwesternbetriebe, nicht mehr als 500 Personen betragen. Firmen werden als Schwesternbetriebe bezeichnet, wenn eine der Firmen die andere direkt oder indirekt kontrolliert oder kontrollieren kann, oder eine dritte Partei oder Parteien kontrolliert (kontrollieren) beide Firmen oder hat (haben) die Macht beide zu kontrollieren. 

Uebertragungen
Sobald ein Erfinder oder einer von mehreren gemeinsamen Erfindern irgendwelche Rechte an der Erfindung uebertraegt, gewaehrt oder lizensiert, oder verpflichtet ist, solche Rechte an irgendjemanden, der nicht "small entity status" besitzt, zu uebertragen, zu gewaehren oder zu lizensieren, ist die Anmeldung nicht mehr zu reduzierten PTO-Gebuehren berechtigt. 
Alle Status-Veraenderungen, die zum Verlust des "small entity status" fuehren, muessen dem PTO mitgeteilt werden. Weitere Zahlung der reduzierten Gebuehren fuehren zur Ungueltigkeit des Patentes. 

4.Vermeiden Sie Vielfach-Abhaengigkeit in Anspruechen oder meh rals 20 Ansprueche in einreichungsfertigen Anmeldungen! 

Wenn Sie eine einreichungsfertige Anmeldung schicken, sollten keine Vielfach-Abhaengigkeiten in abhaengigen Anspruechen benutzt werden, sondern jeder Anspruch sollte nur von einem einzigen Anspruch abhaengig gemacht werden. Zum Beispiel, ein Anspruch wie "3. Die Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2", oder "3. Die Vorrichtung nach einem jeden der vorhergehenden Ansprueche" wuerde zu einer amtlichen Zuschlagsgebuehr von $ 260.00 ($ 130.00 fuer "small entity") fuehren. Um die Zuschlagsgebuehr zu vermeiden, kann Ihr amerikanischer Anwalt eine Eingabe mit der Anmeldung einreichen, um solche Vielfach-Abhaengigkeiten zu entfernen. Die Anwaltsgebuehr dafuer ist viel niedriger als die amtliche Zuschlagsgebuehr. 
Eine Amtsgebuehr von $ 78.00 ist fuer jeden unabhaengigen Anspruch ueber drei faellig und eine Amtsgebuehr von $ 18.00 ist fuer jeden Anspruch ueber 20 faellig. Beachten Sie das, wenn Sie Ansprueche aufstellen, die nichts zur Patentfaehigkeit beitragen. In anderen Worten, vermeiden Sie Ansprueche, die auf belanglose und/oder gut bekannte Merkmale gerichtet sind und welche den Patentschutz nicht staerken wuerden sondern nur die Kosten erhoehen. 

5. Benutzen Sie das vom Patentamt empfohlene Anmeldungsformat! 
The PTO Regeln empfehlen das folgende Format fuer eine Patentanmeldung und, mit Ausnahme des Titels der Erfindung, die angegebenen Ueberschriften sollten vorzugsweise jedem der mit Buchstaben versehenen Punkten vorausgehen. 

(a) Titel der Erfindung (Title of the Invention).
(b) Kreuzverweis auf verwandte Anmeldungen, wenn vorhanden (Cross-Reference to Related Applications).
(c) Hintergrund der Erfindung (Background of the Invention). 
            (1) Gebiet der Erfindung (Field of the Invention). 
            (2) Beschreibung des Standes der Technik (Description of the Prior Art). 
(d) Zusammenfassung der Erfindung (Summary of the Invention). 
(e) Kurzbeschreibung der Zeichnung(en) (Brief Description of the Drawing(s)). 
(f) Beschreibung der vorzugsweisen Ausfuehrung(en) (Description of the Preferred Embodiment(s)). 
(g) Anspruch (Ansprueche) (Claim(s)). 
(h) Kurzfassung der Offenbarung (Abstract of the Disclosure). 

Wenn dies bei der Abfassung so genau wie moeglich befolgt wird, wird dem Pruefer die Arbeit erleichtert und die Chancen fuer guten Erfolg werden entsprechend erhoeht. Manche Pruefer verlangen sogar die Einhaltung dieser Formalitaet in einer entsprechenden Eingabe und die Stellungnahme des Pruefers zum Verdienst der Erfindung wird auf jeden Fall guenstig beinflusst. Dies wird auch Anwaltskosten sparen, weil der amerikansiche Anwalt weniger Zeit braucht, um die Erfindung zu verstehen, wenn er den englischen Anmeldungstext abfasst und/oder waehrend der Pruefung der Anmeldung. Zeit ist natuerlich Geld! 
Der KREUZHINWEIS-Abschnitt (b) bezieht sich nur auf verwandte, frueher eingereichte U.S. Anmeldungen, von denen die vorliegende Anmeldung eine Fortsetzung oder Ausscheidung ist.
Der STAND DER TECHNIK Abschnitt (c) soll (l) eine kurze Aussage ueber das technische Gebiet, zu dem die Erfindung gehoert, und (2) einschlaegige Zusammenfassungen des naechsten Stand der Technik geben. 
Ein "Information Disclosure Statement" (IDS) sollte nicht spaeter als drei Monate nach Einreichung der Anmeldung oder nachdem die einschlaegige(n) Entgegenhaltung(en) dem Anmelder bekannt wurde(n) dem PTO uebermittelt werden oder bevor der erste Amtsbescheid erteilt wird, um zusaetzliche Gebuehren ($ 240.00) zu vermeiden. Vorzugsweise sollte das IDS mit der Anmeldung (oder sofort nach Bekanntwerden) eingereicht werden. Dazu ist es notwendig, dass Ihr US-Anwalt Kopien der Entgegenhaltungen zusammen mit den Anmeldungspapieren erhaelt. Wenn die Entgegenhaltungen in der Beschreibung nicht diskutiert werden, sollten Sie ihre Wichtigkeit zur beanspruchten Erfindung zusammenfassen oder Ihren US Anwalt beauftragen, die Entgegenhaltungen zu studieren, damit er solch eine Zusammenfassung vorbereiten kann. In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte, dass das US Gesetz nur verlangt, dass der Stand der Technik, der wesentlich zur beanspruchten Erfindung ist, dem Pruefer mitgeteilt werden muss. Wenn Sie wissen, welche Entgegenhaltungen wesentlich sind, informieren Sie uns darueber. Beachten Sie dabei, dass Stand der Technik unter dem US Gesetz unterschiedlich angesehen werden kann als in anderen Laendern. So ist zum Beispiel ein deutsches Gebrauchsmuster keine gedruckte Veroeffentlichung unter dem US Gesetz. 
Wenn das IDS nach dem endgueltigen Bescheid oder der Gewaehrungsbestaetigung eingereicht wird, so muss ein besonderes Gesuch (Gebuehr $ 130.00) eingereicht werden. Beruecksichtigung des IDS durch den Pruefer kann eine Neueinreichung der Anmeldung als eine Fortsetzung (die das urspruengliche Einreichungsdatum beibehaelt, aber mit der Bezahlung der Einreichungsgebuehr und Kosten fuer die Anwaltsdienste verbunden ist) noetig machen. 
Wenn das IDS nach Bezahlung der Schlussgebuehr eingereicht wird, muss ein Gesuch der Rueckziehung eingereicht werden (mit einer Gebuehr von $ 130) und die Anmeldung muss nach der Rueckziehung neu als Fortsetzung eingereicht werden (siehe oben). 
Abschnitt (d), ZUSAMMENFASSUNG, sollte auf die Aufgabe der Erfindung ausgerichtet sein, i.e. wie sie den bekannten Stand der Technik verbessert und wie diese Aufgabe geloest wird, was vorzugsweise lediglich eine Formulierung von Anspruch 1 ist. Die wahlweisen und/oder vorzugsweisen Merkmale oder Ausfuehrungen mit ihren behaupteten Vorteilen sollten nicht in die "Zusammenfassung" einbeschlossen werden, sondern fuer den Abschnitt (f), VORZUGSWEISE AUSFUEHRUNG, belassen werden. 
Der KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG Abschnitt (e) gibt eine kurze Beschreibung der verschiedenen Ansichten mit Bezugnahme auf die Schnittlinien wenn sie benutzt wurden; zum Beispiel "Fig. 2 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie 2-2 der Fig. 1." 
Abschnitt (f), BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFUEHRUNG, muss soviele Einzelheiten enthalten, dass jeder Fachmann der in der betreffenden Technik oder Wissenschaft taetig ist, die Erfindung ohne viel Experimentierung herstellen und gebrauchen kann (siehe jedoch Abschnitt 8). Die detailierte Beschreibung sollte sich auf die Zeichnung beziehen oder, in chemischen Erfindungen, tatsaechliche Beispiele geben. Dieselbe Bezugsziffer soll nicht fuer zwei verschiedene Teile oder fuer einen bestimmten Teil und eine Abwandlung eines solchen Teils benutzt werden. In letzterem Fall kann die Bezugsziffer (zum Beispiel 2) vorteilhaft fuer die Abwandlung nach Zufuegung eines Apostrophs benutzt werden (zum Beispiel 2'). Jede Abwandlung und/oder verschiedene Ausfuehrung muss in einer separaten Figur dargestellt werden (und nicht in strich-punktierten Linien in einer Abbildung). Die beste Ausfuehrung nach Ansicht des Erfinders muss ebenfalls beschrieben werden, wie z.B. in der Form eines funktionierenden Beispiels. In einem chemischen Fall muessen die vollstaendigen Daten, die fuer die Herstellung und den Gebrauch von wenigstens einem Beispiel der Erfindung notwendig sind, angegeben werden. 
Die Detailbeschreibung ist ein Woerterbuch fuer die Ansprueche und sollte eine klare Stuetze und Basis fuer alle Ausdruecke geben, die in den Anspruechen erscheinen. Zum Beispiel, wenn ein Element in den Anspruechen ein "krummer Stab" genannt wird, dann muss es auch in der detaillierten Beschreibung so genannt werden und nicht lediglich durch ein alternatives Wort wie "gekruemmte Stange" definiert werden. Sonst koennte Verwirrung entstehen, ob es dasselbe oder ein anderes Element ist. 
Die Beschreibung schliesst mit dem Abschnitt (h), ZUSAMMENFASSUNG DER OFFENBARUNG (Abstract), auf einem separaten Blatt, das den Anspruechen folgt. Dies ist einfach eine kurze Zusammenfassung der technischen Offenbarung in der Beschreibung und sollte beinhalten, was auf dem Gebiet, auf das sich die Erfindung bezieht, neu ist. Die Zusammenfassung sollte Berichtsform haben und auf einen einzigen Abschnitt mit nicht mehr als 250 Worten begrenzt sein. Die Zusammenfassung ist typisch einfach eine Umschreibung des Hauptanspruches ohne der legalistischen Ausdrucksweise wie sie oft in Patentanspruechen gebraucht wird, wie zum Beispiel "umfassend", "besagt" und "Mittel". 

6. Ihr amerikanischer Anwalt sollte die Anmeldung ueberpruefen! 
Wenn genug Zeit vorhanden ist, ist es zweckmaessig, dass der amerikanische Anwalt die Anmeldung ausarbeitet und sie zur Unterzeichnung vor Einreichung zuruecksendet um, wenn moeglich, Einwendungen des Pruefers gegen die Form und/oder Offenbarung zu vermeiden. Dies kann weitere Korrespondenz zur Klaerung der Offenbarung und/oder Zusaetze zur Offenbarung bedeuten, um den strikten amerikanischen Forderungen in dieser Beziehung nachzukommen. 
Wenn Zeitbeschraenkung ein sofortiges Einreichen einer eingabefertigen Anmeldung notwendig macht, weisen Sie Ihren US Anwalt an, die Anmeldung zu ueberpruefen, um sicherzustellen, dass sie allen amerikanischen Forderungen nachkommt, einschliesslich genuegende Offenbarung, Format der Ansprueche usw. Wenn notwendig, kann er dann eine Eingabe (Preliminary Amendment) einreichen bevor der Pruefer den Fall untersucht, um Informalitaeten in der Beschreibung und/oder den Anspruechen auszumerzen und damit die Pruefung erfolgsreicher zu machen, falls die Offenbarung fuer ausreichend befunden wird. Wenn die Original-Offenbarung unzulaenglich ist, um die Ansprueche nach dem US Gesetz zu unterstuetzen, soll sie sobald wie moeglich durch eine Teil-Fortsetzungs-Anmeldung (continuation-in-part) ersetzt werden. Auf diese Art koennen moeglicherweise unueberwindbare Hindernisse gegen eine Patentierung der Erfindung hier vermieden werden, wenn sich spaeter und nach vielen Kosten herausstellt, dass das Original-Datum keinen legalen Wert hat, da die Anmeldung an diesem Datum nicht so offenbart wurde, dass die Offenbarungsforderungen des US Patentgesetzes erfuellt waren. 
Es ist aeusserst wichtig, dass der Pruefer die Anmeldung vollstaendig versteht. Wenn eine Anmeldung die amerikanischen Anforderungen nicht erfuellt, kann das den US Pruefer irritieren, weil er dann mehr Zeit braucht, um die Erfindung zu verstehen und seine Nachforschungen zu betreiben. US Pruefer arbeiten unter einem gewissen Zeitdruck und es ist daher aeusserst wichtig, dass sie die Anmeldung von Anfang an im bestmoeglichen Licht vorgesetzt bekommen. Eine unzulaengliche oder duerftige Offenbarung kann nicht wieder gutzumachenden Schaden anrichten oder zumindest die Pruefungskosten erheblich erhoehen. 

7. Fuer Anmeldungen, die uebersetzt werden muessen, Saetze kurz halten! 
In Faellen, die uebersetzt werden muessen, soll das oben vorgeschlagene Format in them fremdsprachigen Text befolgt werden. Die Saetze sollten moeglichst kurz sein. Lange Saetze mit vielen Nebensaetzen sind oft schwierig zu uebersetzen und koennen manchmal zu falschen Uebersetzungen fuehren. Nach amerikanischem Recht bildet der englishe Text allein die urspruengliche Offenbarung und wesentliche Fehler koennen verheerende Folgen fuer die Weiterverfolgung der Anmeldung haben. Solche Fehler koennen rechtsgueltig nur in einer Fortsetzungsanmeldung (continuation-in-part; C-I-P) korrigiert werden, wenn kein gesetzliches Hindernis aufgekommen war bevor die C-I-P Anmeldung eingereicht wurde. Wenn Sie die obigen Vorschlaege befolgen, werden die Kosten fuer die Uebersetzung reduziert und die Genauigkeit erheblich erhoeht, ganz zu schweigen von den viel niedrigeren Kosten fuer die Ausarbeitung einer richtigen U.S. Anmeldung auf der Basis einer solchen Uebersetzung. 

8. Detailierte Zeichnungen und mehr als Minimum-Offenbarung beistellen!
Nach amerikanischem Recht muss die Beschreibung ausreichend sein, um es einem Fachmann ("person skilled in the art") moeglich zu machen, die Erfindung zu verstehen und auszuueben. Jedoch in der Praxis soll die Beschreibung eine Offenbarung haben, die es them U.S. Pruefer moeglich macht, die Erfindung zu verstehen. Oft hat der Pruefer nicht mehr als eine elementare Kenntnis des Faches und es ist deswegen noetig, den Pruefer zu einem gewissen Grad zu "belehren". Um die Beschreibung nicht uebermaessig durch die Aufzaehlung bekannter Mittel, Techniken, Vorrichtungen usw. zu verlaengern, kann auf englische Veroeffentlichungen und US Patente Bezug genommen werden, die ein volles Verstaendnis des Bekannten darbieten. Das wird auch viel Zeit bei der Verfolgung sparen und die Kosten erheblich reduzieren. 
Ueberdies sollten die Zeichnungen die Erfindung und alle beanspruchten Merkmale klar illustrieren. US Pruefer ziehen perspektivische Ansichten und Vergroesserungen von kritischen Merkmalen vor. Sie schaetzen auch Zeichnungen, die die aufeinander folgende dynamische Bewegung des neuen Bauteils der beanspruchten Vorrichtung zeigen. Der Grundsatz gilt hier, dass ein Bild besser ist als tausend Worte. Detailzeichnungen helfen dem Pruefer zum besseren Verstehen der Erfindung. Manchmal korrigieren Detailzeichnungen auch Unterlassungen in der Beschreibung. Eine klare Darstellung des Erfindungsgegenstandes spart dem Pruefer (und damit dem US Anwalt) viel Zeit. Das mag den Pruefer beeinflussen, wie er die Gewaehrbarkeit von Anspruechen ansieht und ist auch in den Anwaltsgebuehren reflektiert. 

9. Einschlaegige und buendige Anweisungen zur Beantwortung von Amtsbescheiden zur Verfuegung stellen! 
Die Gebuehr des US Anwalts zur Ausarbeitung einer Eingabe richtet sich nach der Zeit, die fuer die Ausarbeitung gebraucht wurde. Wenn Ihre Anweisungen ausschliesslich, aber in hinreichendem Masse, auf die Einwendungen und/oder Zurueckweisungsgruende des Pruefers gerichtet sind, wird der US Anwalt Zeit sparen, die verschwendet sein wuerde wenn er Ausfuehrungen zu lesen und zu verstehen haette, die sich nicht auf den Amtsbescheid beziehen. 
Zum Beispiel braucht man Stand-der-Technik Vorhalte, die nicht ausdruecklich gegen die Ansprueche vorgebracht wurden, nicht zu diskutieren, es sei denn, Ihrer Ansicht nach machen sie Einschraenkungen in den Anspruechen notwendig. Wenn solche Aenderungen in den Anspruechen angesichts dieser Entgegenhaltungen gemacht werden muessen, sollten Sie diese Entgegenhaltungen beruecksichtigen und Ihrem US Anwalt Kommentare bezueglich dieser speziellen Entgegenhaltungen zukommen lassen in der gleichen Weise wie in Bezug auf die Entgegenhaltungen, die der Pruefer angewandt hat. Es ist auch gebraeuchlich, dass der US Pruefer Entgegenhaltungen in einer solchen Art kombiniert dass er eine "primaere" Entgegenhaltung gegen das breite, in dem Anspruch definierte Konzept zitiert und weiterhin "sekundaere" Entgegenhaltungen anfuehrt, um spezifische Merkmale, die in den Anspruechen erwaehnt sind, aufzuzeigen. 
Es ist dann zwecklos, diese weiteren Entgegenhaltungen mit Bezug auf ihre allgemeine Offenbarung zu diskutieren, sondern es muss nur hervorgehoben werden, warum es nicht offensichtlich ist, die "primaere" Entgegenhaltung durch das spezielle Merkmal (oder die speziellen Merkmale) der weiteren "sekundaeren" Entgegenhaltung, wie sie vom Pruefer angewandt wurde, zu modifizieren und/oder warum the kombinierten Belehrungen den beanspruchten Gegenstand nicht offensichtlich machen. 
Es ist wichtig, dass sich Ihre Erklaerungen ueber die Unterschiede vom Stand der Technik auf die Erfindung "wie beansprucht" richten und nicht auf das allgemeine Konzept der Erfindung. Wenn Sie sich auf einen besonderen Unterschied in Ihren Argumenten stuetzen, wird ihn der Pruefer nicht beruecksichtigen, es sei denn, die Ansprueche enthalten eine spezifische Einschraenkung die dieses besondere Merkmal umfasst. Zum Beispiel, wenn in Bezug auf eine Methode das unterscheidende Merkmal zwischen der Erfindung und dem Stand der Technik ist, dass die Methode in einem bedeutend niedrigeren Temperaturbereich arbeitet, dann muss der Anspruch den niedrigeren Temperaturbereich erwaehnen. 

10. Beachten Sie Unterschiede in Anwaltsgebuehren! 
Bueromieten, Steuern und Kosten fuer Sekretaerinnen und anderes Hilfspersonal in grossen Stadtzentren zwingen viele Anwaelte, ihre Gebuehren zu erhoehen. Die Lage und das Ansehen eines gewissen Gebaeudes oder einer Addresse guarantieren nicht bessere Arbeit. Sie machen jedoch hoehere Gebuehren notwendig. In begehrenswerten und leicht zu erreichenden Vorstaedten sind gute Buerokraefte und moderne Buerotechnologie ebenso vorhanden wie in den Zentren der Grosstaedte. Sie muessen beurteilen, wieviel die Adresse Ihres US-Anwalts Ihnen und Ihren Klienten wert ist! 
Das Anwaltsbuero Collard & Roe, P.C. liegt in einer Vorstadt von New York, in Roslyn, Long Island, und ist in nur dreissig (30) Minuten mit dem Auto vom JFK Flughafen oder dem LaGuardia Flughafen oder in 30 Minuten mit dem Zug von Manhattan zu erreichen. Einstuendige "shuttle" Fluege zwischen dem LaGuardia Flughafen und Washington, D.C., machen unsere regulaeren Besuche beim PTO fuer Besprechungen mit einem Pruefer, Recherchen usw. sehr bequem.